Annahme von Aushub
Gerne nehmen wir Erdaushub an und verwerten diesen. Voraussetzung ist, dass der Erdaushub unbelastet, natürlich gewachsen und frei von Fremdstoffen, wie z.B. Kunststoff, Holz, Glas, Bauschutt, Metall usw., ist.
Die Herkunft und Unbedenklichkeit des angelieferten Materials müssen vom anliefernden Unternehmen nachgewiesen und von der Annahmestelle freigegeben werden.
Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann für Aushubmengen unter 500 m³ ein Nachweis mittels „Vereinfachter Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub" erfolgen.
Bei einem Volumen von mehr als 500 m³ (ca. 800 t) muss ein sachverständiger Gutachter die Unschädlichkeit des Erdaushubs nachweisen.
Die Grundlage für die Begutachtung bildet im Falle von kulturfähigem Oberboden die „Bundesbodenschutzverordnung" (BBodSchV), im Falle von undifferenziertem Bodenaushub die „Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuften Bodenmaterials".