Bedarfsdeckung
mit mineralischen
Rohstoffen
Verantwortungsvolle
Kiesgewinnung mit
Weitblick
Vorbildliche
Renaturierung und
Rekultivierung
Gut für Mensch und
Natur – drei Beispiel-
projekte
Wir alle brauchen mineralische Rohstoffe – für Häuser, Straßen und unzählige Produkte des täglichen Lebens wie beispielsweise Kosmetika oder Glas. Statistisch gesehen ist es ein Kilogramm pro Person und Stunde. Unsere Aufgabe ist es, diesen Bedarf zu decken.
Sind Sie neugierig auf noch mehr Informationen über den Werkstoff Kies und seinen Einsatz im Alltag und in der Wirtschaft? Dann empfehlen wir Ihnen dieses spannende Video.
Der Abbau mineralischer Rohstoffe ist unverzichtbar, wird jedoch nicht selten skeptisch gesehen. Die lokale Kiesgewinnung durch Unternehmen wie zum Beispiel das Kieswerk Birkenbühl bringt dabei über die reine Bedarfsdeckung hinaus viele weitere Vorteile für die Gemeinde und die Menschen, die hier leben – und auch für die Natur.
Jeder Bundesbürger verbraucht in seinem Leben statistisch gesehen mehr als 600 t mineralische Rohstoffe.
Rohstoffsicherung ist nur dort möglich, wo Rohstoffe vorhanden sind. Und nur dort können sie auch gefördert werden. Ohne mineralische Rohstoffe wie Sand und Kies können keine Straßen, Wohnhäuser oder Gewerbegebäude gebaut werden.
Ob Wohnen, Arbeiten, Bildung, Gesundheit oder Freizeit: Örtliche Kieswerke wie das Kieswerk Birkenbühl helfen mit, die dafür notwendige Infrastruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln, indem sie die Bauwirtschaft mit mineralischen Rohstoffen auf kurzen Wegen versorgen.
Abbauflächen werden immer nur vorübergehend genutzt. Strengste Auflagen stellen sicher, dass die Flächen nach dem Abbau in mindestens gleicher Güte rekultiviert werden. Durch das Engagement der Unternehmen entstehen so oft Lebensräume, die an Qualität für Menschen, Tiere und Pflanzen deutlich gewinnen.
Das Kieswerk Birkenbühl hat in der Vergangenheit verschiedene Renaturierungs- und Rekultivierungs-projekte erfolgreich durchgeführt.
Für Gemeinden ist ein Kieswerk für die örtliche Versorgung mit Rohstoffen und damit auch für die Ansiedelung weiterer Industrie positiv. Zudem trägt es durch die Gewerbesteuer zur finanziellen Kraft einer Gemeinde bei.
Ein örtliches Kieswerk wie das Kieswerk Birkenbühl schafft sichere Arbeitsplätze für die Region.
Mineralische Gesteinsrohstoffe sind nicht nur die Basis aller Bautätigkeiten, sie sind auch Helfer oder gar Grundstoffe für viele weitere produzierende Bereiche. Die Züchtung von Siliziumeinkristallen für Computerchips oder Solarpaneele aus Quarz bzw. Quarzsanden sind plakative Beispiele für die Hochveredelung der Produkte unserer Industrie.
Gewonnen werden mineralische Rohstoffe lediglich nachfragegerecht. Der jährliche Flächenbedarf dafür ist im Vergleich zu anderen Nutzungen verschwindend gering. Der aktuell genutzte Abbaubereich von mineralischen Rohstoffen in Baden-Württemberg entspricht mit 7.200 Hektar lediglich 0,2 % der gesamten Landesfläche.
am Beispiel eines Wohnhauses
Quelle: nach NWK Nord-West-Kies GmbH & Co. KG |
Allein den regionalen Bedarf zu decken, reicht uns im Kieswerk Birkenbühl nicht. Wir gehen unseren Weg nach strengsten Vorgaben und nehmen unsere Verantwortung ernst. Abbauflächen werden dabei nur vorübergehend gebraucht und nicht verbraucht.
Als regionales Abbauunternehmen lebt das Kieswerk Birkenbühl von den Rohstoffen unserer Region. Uns ist bewusst, dass wir durch unsere Entnahme – zumindest vorübergehend – in das Landschaftsbild und den Landschaftshaushalt eingreifen. Deshalb legen wir im Kieswerk Birkenbühl größten Wert darauf, diese Veränderungen schon während der Kiesgewinnung auf ein Minimum zu reduzieren und nach Abschluss der Arbeiten den Landschaftshaushalt nachhaltig wiederherzustellen bzw. zu stabilisieren.
Alle Maßnahmen des Kieswerks Birkenbühl hinsichtlich Abbau und Rekultivierung erfolgen stets in engster Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Naturschutzorganisationen.
Die dezentrale Kiesversorgung der Raumschaft auf kurzen Wegen wäre bei Wegfall des bestehenden Kieswerks Birkenbühl nicht mehr sichergestellt, da die bestehenden Abbaustätten in der Region diese Versorgung nicht gewährleisten können. Die rund 250 Kunden des Kieswerks Birkenbühl wären auf die Zufuhr von Kies per LKW über lange Strecken angewiesen. Das damit verbundene Verkehrsaufkommen wäre weder nachhaltig noch würde es im Interesse der ortsansässigen Bevölkerung liegen.
Der Abbau mineralischer Rohstoffe im Kieswerk Birkenbühl geschieht rein zur Bedarfsdeckung. Wir bauen nicht mehr ab, als tatsächlich benötigt wird.
CO2-Ersparnis ist ein Gebot unserer Zeit. Deshalb ist es gut, dass die Kiesförderung lokal erfolgt. So stellen wir im Kieswerk Birkenbühl eine dezentrale und damit schnelle Versorgung der örtlich ansässigen Hoch- und Tiefbauunternehmen durch kurze Wege sicher und können Emissionen auf ein Minimum reduzieren.
Richtig betrieben, ist eine Kiesgrube oder ein Baggersee bereits während der Förderung ein wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Seltene Arten finden in diesen neuen Biotopen genau die Voraussetzungen, die sie brauchen, so zum Beispiel der Sandkäfer, der sonnige, warme Böden liebt, oder die Uferschwalbe, die in den steilen Wänden einer Kiesgrube ihre Nester baut. In kleinen Wasseransammlungen legt die Kreuzkröte ihren Laich ab. Der Flussregenpfeifer schätzt gerade die freien, unbewachsenen Kiesflächen, um zu brüten.
Mineralische Rohstoffe lassen sich zu 90 % recyceln. Das heißt: Was einmal gewonnen wurde, ist nicht „verbraucht“, sondern kann größtenteils wiederverwendet werden. Dies schont die natürlichen Ressourcen und die Umwelt. Deshalb ist es uns so wichtig, im Kieswerk Birkenbühl diese Leistung anzubieten.
Besondere Bedeutung hat bei einem Abbauvorhaben der Schutz des so genannten Mutterbodens. Er ist wertvolle Lebensgrundlage für Tiere und Pflanzen und hat eine wichtige Funktion für den Wasserhaushalt und den Umweltschutz: Er filtert Niederschläge und Schadstoffe, gibt Wasser verzögert wieder ab und schließt Nährstoffe für die Vegetation auf. Im Kieswerk Birkenbühl entfernen wir den Mutterboden schonend und lagern ihn in so genannten „Mieten“ ein, wo er erhalten bleibt, um nach Ende des Abbaus wieder zurückgebracht oder an anderer Stelle wieder aufgebracht zu werden.
Bei der Kiesgewinnung werden die Flächen nur vorübergehend gebraucht, nicht verbraucht. Nach der Nutzung geben wir sie der Natur mindestens „in gleicher Art und Güte“ zurück. Dafür sorgen unser Engagement und strengste gesetzliche Vorgaben und Genehmigungsverfahren im Vorfeld. In vielen Fällen schaffen wir so sogar Flächen, die an Wert für Mensch und Natur deutlich gewonnen haben. Sie bieten wichtige Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen. Wir tragen demzufolge zum Erhalt bzw. der Steigerung der biologischen Vielfalt bei.
Bevor ein Gebiet zum Kiesabbau durch ein Unternehmen zugelassen wird, findet ein aufwändiges öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren statt. Dieses stellt sicher, dass der Abbau so schonend wie möglich geschieht und alle Abbauflächen im Anschluss renaturiert bzw. rekultiviert werden.
Die Planung und Genehmigung eines Abbauvorhabens durchläuft verschiedene, teilweise sehr langwierige Phasen. Auf Projektvorbereitung, Planung und intensive Voruntersuchungen folgt in der Regel die Ausarbeitung der Antragsunterlagen, an die sich die Antragstellung und der Genehmigungsprozess anschließen.
Der Umfang und Inhalt der für solche Genehmigungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen ist nicht festgelegt, sondern wird zu Beginn eines Vorhabens von den Genehmigungsbehörden entsprechend den spezifischen örtlichen Gegebenheiten definiert.
Grundlage für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren
Der Vorhabenträger, also das Abbauunternehmen, muss noch vor der eigentlichen Antragstellung umfangreiche Untersuchungen durchführen und die daraus gewonnenen Ergebnisse so zusammenstellen, dass die Beurteilung hinsichtlich der Zulässigkeit bzw. Genehmigungsfähigkeit durch die Behörden möglich ist. Bereits in dieser Phase wird konzipiert, was mit den genutzten Flächen nach dem Abbau geschieht und wie sie bestmöglich renaturiert oder rekultiviert werden können.
In dem so genannten Screening entscheiden die einzelnen Fachbereiche der Genehmigungsbehörde anhand der bis dahin eingereichten Antrags- bzw. Planungsunterlagen sowie auch anhand eigener Erkenntnisse und Informationen, ob weiterführende Untersuchungen wie z.B. eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung oder ein so genannter Artenschutzbeitrag erforderlich werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
In den meisten Fällen werden die Schutzgüter durch ein geplantes Vorhaben mehr oder weniger berührt. Die Genehmigungsbehörde prüft dann, ob eine UVP-Pflicht besteht. Sofern eine UVP-Pflicht besteht, wird im so genannten Scoping-Termin durch die verantwortlichen Fachbereiche der Genehmigungsbehörde festgelegt, in welchem Umfang die einzelnen Schutzgüter hinsichtlich der zu erwartenden Einwirkungen sowie auch der Wechselwirkungen untereinander und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen weitergehend untersucht werden müssen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, alle Kriterien gründlich und gewissenhaft abzuarbeiten. Die Untersuchungsergebnisse müssen detailliert dokumentiert und beschrieben sowie fachgutachterlich bewertet werden.
Ist eine UVP-Pflicht im Einzelfall gegeben, besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, in das Genehmigungsverfahren Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls schriftlich Einwände zu dem Projekt einzureichen. Berechtigte, sachlich korrekte Einwände werden durch die Genehmigungsbehörde geprüft und können bei der Genehmigungserteilung entsprechend Berücksichtigung finden.
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung
Für den Fall, dass ein Natura 2000-Gebiet (FFH, also Fauna, Flora und Habitat, sowie Vogelschutzgebiete) im Einflussbereich eines Vorhabens liegt, wird eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Bei dieser Untersuchung soll überprüft werden, ob ein Vorhaben unter Berücksichtigung geltender europäischer Richtlinien und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erhebliche Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele und auf den Schutzzweck eines Natura 2000-Gebietes ausübt.
Wird eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt, kann das Vorhaben nur in besonderen Ausnahmefällen und unter bestimmten Maßgaben sowie sehr strengen Auflagen weiter verfolgt werden.
Artenschutzbeitrag
Generell ist ein gesonderter Artenschutzbeitrag zu erbringen. Im Rahmen dieser speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung muss der Vorhabenträger fachgutachterlich überprüfen lassen, welche entscheidungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten sowie auch ganze Biotope in dem geplanten Abbaugebiet auftreten bzw. bestehen und ob das Vorhaben unter Einhaltung der Bestimmungen des BNatSchG sowie unter welchen zusätzlichen festgelegten Rahmenbedingungen (z.B. Ausgleichsmaßnahmen) durchführbar ist.
Landschaftspflegerischer Begleitplan
In der Regel werden die in den o. g. Untersuchungen ermittelten Beeinträchtigungen für die Umwelt sowie die daraus entwickelten Verminderungs-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einer so genannten Eingriffs-Ausgleichsbilanz im landschaftspflegerischen Begleitplan detailliert aufgeführt und explizit dargestellt.
Antragstellung, Zulassung und Monitoring
Mit den Ergebnissen aus den durchgeführten Untersuchungen wird die Planung des Abbauvorhabens für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren präzisiert und für die Prüfung auf Zulassung aufbereitet.
Wird das Abbauvorhaben nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde genehmigt, muss der Vorhabenträger sämtliche mit der Genehmigung verbundenen Auflagen und Bestandteile der Antragsunterlagen, insbesondere die festgelegten Maßnahmen in der Eingriffs-Ausgleichsbilanz, erfüllen. Das Abbauunternehmen muss zudem für die Erfüllung der zukünftigen Rekultivierungsverpflichtung eine Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft abgeben.
Für den Fall einer sehr langen zeitlichen Verzögerung („time lag“) zwischen dem Eingriff durch den Rohstoffabbau und der vollständigen Renaturierung bzw. Rekultivierung der betroffenen Abbaufläche werden, jeweils abhängig vom Vorhaben, zusätzliche forst- und/oder naturschutzfachliche Maßnahmen als Kompensation für die Eingriffsdauer vorgeschrieben. Das können, z.B. bei einem Kiesabbau auf einem Waldgrundstück, Ausgleichsaufforstungen an anderer Stelle sein oder das Anlegen von so genannten Wanderbiotopen als Lebensraum für geschützte, bedrohte Arten schon während der Abbauphase.
In aktuellen Genehmigungen ist ein so genanntes Monitoring vorgeschrieben. Hierbei wird der Fortschritt und Erfolg von Rekultivierungsmaßnahmen in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Sollte kein gutes Ergebnis erzielt werden, kann im Rahmen des Monitorings rechtzeitig gegengesteuert werden. Ein Monitoring dient aber auch der Überprüfung der Einhaltung anderer Umweltstandards. Hierzu gehört beispielsweise auch die Kontrolle der Grundwasserqualität.
Raumordnungsverfahren (ROV)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann noch vor dem öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren ein übergeordnetes so genanntes Raumordnungsverfahren erforderlich werden. Abbauflächen größer als 10 Hektar setzen, sofern diese nicht als Vorrangfläche in dem Regionalplan Oberflächennahe Rohstoffe zur Rohstoffgewinnung ausgewiesen sind, das Vorhaben raumbedeutsam oder von überörtlicher Bedeutung ist, die Durchführung eines ROV voraus.
Auch wenn beispielsweise die Regionalplanung in dem Vorhabengebiet andersartige Ziele festgelegt hat, von denen zugunsten der Rohstoffgewinnung abgewichen werden soll, wird in der Regel ein ROV durchgeführt. Sofern die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Regionalplanung nicht berührt werden, kann an Stelle eines Raumordnungsverfahrens ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden.
Im Rahmen eines ROV wird zuerst die generelle Raumbedeutsamkeit des Vorhabens überprüft. Liegt eine Raumbedeutsamkeit vor, wird im nächsten Schritt geprüft, inwieweit das Projekt der übergeordneten Raumordnungsplanung des Landes entspricht und ob die beabsichtigte Flächen- bzw. Raumnutzung unter Berücksichtigung und Einhaltung der Grundsätze und Ziele der Raumordnungs- und der Landesplanung möglich ist. Der Vorhabenträger hat für diese Prüfung auf Basis des ersten gröberen Planungsmaßstabes fachgutachterliche Beurteilungen über die Auswirkungen sowohl innerhalb (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung) als auch außerhalb des Umweltbereiches (Siedlungswesen, Verkehrsinfrastruktur, Wirtschaftsstruktur) zu erbringen. Die Ergebnisse aus diesen Untersuchungen werden bei der weiteren Planung und Konzeptionierung berücksichtigt.
Bei einem ROV werden zudem sämtliche unmittelbar betroffenen öffentlichen Stellen, Einrichtungen, Gemeinden und Personen beteiligt. Es wird der Öffentlichkeit ermöglicht, Einsicht in das ROV zu nehmen und Einwände zu dem geplanten Vorhaben einzureichen. Die berechtigten Einwände können nach eingehender Prüfung durch das zuständige Regierungspräsidium in die Entscheidungsfindung einfließen.
Das Raumordnungsverfahren endet mit einer raumordnerischen Beurteilung.
Erst wenn die raumordnerische Beurteilung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen ist, kann bei dem zuständigen Landratsamt der formelle Antrag auf die Zulassung des Rohstoffabbaus gestellt werden und das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren beginnt (s.o.).
Schon vor Beginn des Abbaus wird die spätere Folgenutzung der Flächen festgelegt. Ziel des Kieswerks Birkenbühl ist es, die gestellten Anforderungen zu übertreffen und Mensch und Natur die Flächen nicht nur in der geforderten „gleichen Art und Güte“, sondern in höherer Qualität als vorher zurückzugeben.
An jeden Kiesabbau schließt sich die Renaturierung bzw. die Rekultivierung an. Alle Maßnahmen erfolgen stets in engster Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Naturschutzorganisationen. Die einzelnen Schritte dazu bauen aufeinander auf, bedingen sich gegenseitig und führen nur dann zum Erfolg, wenn alle Glieder der Rekultivierungskette eng zusammenarbeiten. Ziel ist die langfristige Wiederherstellung von Lebensräumen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Diese müssen laut Gesetz zumindest das gleiche Potenzial haben wie vor der Nutzung.
Doch dies reicht uns im Kieswerk Birkenbühl nicht: Durch unser Engagement entstehen in vielen Fällen sogar Flächen, die wertvoller sind, als sie es vor dem Kiesabbau waren.
Früher wurden ehemalige Kiesgruben und Steinbrüche meist vollständig für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung rekultiviert. Heute werden in einigen Fällen größere Teilflächen renaturiert. Die Flächen werden weitgehend sich selbst überlassen und entwickeln sich eigenständig. Die Natur erobert sich ihr Terrain zurück. So entstehen neue, wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen, darunter auch viele bedrohte Arten.
Aber auch rekultivierte Flächen, z.B. Wälder, sind trotz ihrer primären Ausrichtung auf die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung nicht weniger wertvolle Lebensräume.
Ob Baggersee als Naherholungsgebiet für die Anwohner, satter Mischwald mit einer Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten oder stillgelegter, zugewachsener Steinbruch mit charakteristischem Mikroklima: Am Ende der Gewinnung mineralischer Rohstoffe stehen weiterentwickelte Landschaften für Menschen und Tiere.
Naherholungsgebiete, die aus ehemaligen Abbaustätten mineralischer Rohstoffe hervorgegangen sind, bieten Anwohnern hohen Erholungs- und Freizeitwert.
Seltene, bedrohte Arten finden in renaturierten bzw. rekultivierten Flächen ideale Bedingungen. Die biologische Vielfalt können wir im Vergleich zum Zustand vor dem Abbau oftmals verbessern.
Renaturierte oder rekultivierte Flächen planen wir so, dass sie im Einklang mit dem Grund- und Oberflächenwasser stehen und dieses positiv beeinflussen.
Durch ihre Filter- und Transformationsfunktion sind gesunde Böden als Anbauflächen von existentieller Bedeutung für Mensch und Tier. Ausgebauter, wertvoller Mutterboden wird durch Zwischenlagerung in so genannten Mieten erhalten und später wieder aufgetragen, so dass die Bodenqualität und die Bodenfunktionen denen der ehemals vorhandenen Böden entsprechen.
Bestehende Werte wahren wir während der gesamten Abbauarbeiten und machen sie nach Ende der Nutzung wieder zugänglich.
Renaturierte bzw. rekultivierte Abbauflächen fügen sich harmonisch in die umgebende Landschaft ein und stellen ein ausgewogenes Landschaftsbild sicher.
Renaturierte bzw. rekultivierte Flächen beeinflussen das Klima positiv und tragen wesentlich zur Qualität der Luft bei.
Hier stellen wir Ihnen unsere vorbildliche Rekultivierung bzw. Renaturierung durch das Kieswerk Birkenbühl anhand der durchgeführten Maßnahmen vor:
Gewann „Schnekenhag" auf Gemarkung Überlingen am Ried
Hier wurde einschließlich der ehemaligen Zufahrtsstraße in das Kieswerk Birkenbühl die Fläche zunächst durch Auffüllung mit Erdaushub von Baustellen aus der Umgebung auf das ursprüngliche Geländeniveau gebracht.
Rund 75% der Rekultivierungsfläche wird ackerbaulich genutzt. Sie wurde im Jahr 2012 vom Landratsamt eingehend begutachtet und abgenommen.
Die restliche ehemalige Abbaufläche „Schnekenhag“ wurde in drei zeitlich versetzten Abschnitten mit heimischen Gehölzen aufgeforstet. Vom Kreisforstamt in Konstanz werden die Kulturen jährlich begangen und beurteilt. Dabei wurde der Waldaufforstung in allen Abschnitten ein Anwuchsanteil von mindestens 90% und allgemein ein sehr guter Zustand bescheinigt.
Gewanne „Birkenbühl“ und „Anweisen“
Seit 1990 wurden ehemalige Kiesabbauflächen nach vorangegangener Wiederherstellung der ursprünglichen Geländeform durch Auffüllung sukzessive wieder in Waldflächen überführt.
Das Kieswerk Birkenbühl hat im Gewann „Ödenbühl“ auf Gemarkung Überlingen am Ried als Ausgleichsmaßnahme die Wiederherstellung eines ehemaligen Orchideenstandortes umgesetzt.
Die Maßnahme beinhaltet eine gezielte Gehölzpflege, die in zeitlich geeigneten Abständen wiederholt wird. Bereits nach kurzer Zeit hat sich der Erfolg eingestellt: Es konnten sich wieder heimische Orchideenarten entwickeln, die dem "öden Bühl" - einem trockenen, eiszeitlichen Moränehügel - wieder zu dem Orchideenstandort in der Umgebung verholfen haben. Inzwischen hat sich auf der Fläche sogar Enzian angesiedelt.
Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG
Talstraße 20
D – 78224 Singen-Überlingen a. R.
Öffnungszeiten
Mo – Do | 07:00 – 17:00 |
Fr | 07:00 – 16:00 |
Mittagspause | 12:00 – 12:30 |
Telefon Verwaltung: Telefon Werk: |
0049 (0) 7771 87 99 30 |
Email: info@kieswerk-birkenbuehl.de