Projekt Dellenhau

Projekt Dellenhau

Die Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG kann noch die nächsten zwei bis drei Jahre am derzeitigen Standort Erlenwald auf Gemarkung Überlingen am Ried mineralische Rohstoffe abbauen. Darüber hinaus gibt es dort keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr. Um die Region auch in Zukunft mit diesen wichtigen Rohstoffen zu versorgen und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, bemühen wir uns um das Gebiet „Dellenhau“ auf Gemarkung Hilzingen als mögliche neue Kiesabbaustätte. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Karte von einer geplannten Kiesabbaufläche

Nachdem unser Unternehmen einen Pachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer Forst BW für diese Fläche abgeschlossen hat, wurde im Dezember 2016 ein Raumordnungsverfahren im Regierungspräsidium Freiburg für die Kiesgewinnung eingeleitet. Dieses kam Mitte August 2018 zu dem Ergebnis, dass ein Kiesabbau im Dellenhau aus raumordnerischer Sicht grundsätzlich möglich ist. Dabei wurden potenzielle Alternativstandorte, die Bedeutung des Waldgebiets für die Erholung und den Landschaftsschutz, die Relevanz der Lärm- und Staubemissionen, die Auswirkungen auf den Verkehr sowie die Versorgungssicherheit der Region mit Kies und Sand eingehend geprüft. Unter jeweils mehreren Maßgaben zu den Schutzgütern Mensch, Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen, Landschaft sowie Verkehr und Denkmalpflege wurde die Raumverträglichkeit des Vorhabens bescheinigt.
Im nächsten Schritt schloss sich ein komplexes wasser-, naturschutz-, immissionschutz- und baurechtliches Genehmigungsverfahren des Abbauvorhabens im Landratsamt Konstanz an. Für dieses gab das Regierungspräsidium Freiburg Maßgaben zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt, insbesondere vor Lärm, Staub und Verkehr, vor, die unbedingt beachtet werden müssen.

Am 01.07.2020 hat das Landratsamt Konstanz die öffentlich-rechtliche Abbaugenehmigung erteilt. Im April 2021 haben die vier Gemeinden Singen, Hilzingen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen das Land Baden-Württemberg vertreten durch das Landartamt Konstanz eingereicht.
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2018 wurde die bisherige Verwaltungspraxis bei Waldumwandlungsgenehmigungen durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg angepasst. In Folge dessen setzte das Landratsamt Konstanz die Vollziehbarkeit der Abbaugenehmigung aus, um die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie die dazugehörige Öffentlichkeitsbeteiligung in einem ergänzenden Verfahren nachzuholen. Die UVP wurde inzwischen durchgeführt, und die Öffentlichkeit wurde in das Verfahren einbezogen. Am 07.07.2025 bestätigte das Landratsamt Konstanz die ursprüngliche Entscheidung der Abbaugenehmigung vom 01.07.2020. Am 27.08.2025 wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.
Die notwendigen Voraussetzungen für den Kiesabbau werden aktuell weiter geplant – einige davon befinden sich bereits in der Umsetzung.
Uns ist bewusst, dass Sie viele Fragen zum geplanten Kiesabbau im Gewann „Dellenhau“ haben. Wir nehmen Ihre eventuellen Bedenken sehr ernst. Deshalb ist es uns wichtig, Sie transparent und umfassend über das Vorhaben zu informieren und Ihre Fragen zu beantworten. In unserer Infobroschüre geben wir Ihnen Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um den geplanten Kiesabbau im Gewann „Dellenhau“.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns unter info@kieswerk-birkenbuehl.de.