Renaturierung und Rekultivierung

Der Abbau von mineralischen Rohstoffen bedeutet einen vorübergehenden Eingriff in den Landschaftshaushalt. Dieser muss nach strengsten Auflagen mittel- oder langfristig wieder ausgeglichen werden.

Eine Genehmigung für den Kiesabbau beinhaltet daher immer auch einen Rekultivierungsplan, der genau festlegt, wie die Fläche nach der Kiesgewinnung auszugestalten ist. Ohne einen solchen Rekultivierungsplan ist eine Kiesgewinnung also nicht möglich. Dabei gilt immer: Die Flächen müssen mindestens in „gleicher Art und Güte“ zurückgegeben werden.

Wir nehmen unsere Verantwortung bei der Renaturierung bzw. Rekultivierung sehr ernst und haben es uns zum Ziel gesetzt, die an uns gestellten Anforderungen sogar zu übertreffen. So konnten wir in der Vergangenheit bereits vorbildliche Renaturierungs- bzw. Rekultivierungsprojekte realisieren.

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