Was sind eigentlich mineralische Rohstoffe und wozu braucht man sie?

Mineralische Rohstoffe sind vor allem Steine und Erden. Sie sind eine essenzielle Grundlage für Infrastruktur und Wirtschaft. Wir alle brauchen sie: für Häuser, Straßen und unzählige Produkte des täglichen Lebens wie beispielsweise Kosmetika oder Glas.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung der heimischen mineralischen Rohstoffe lässt sich sehr anschaulich schon mit wenigen Zahlen verdeutlichen: Statistisch gesehen verbraucht jeder Bundesbürger mehr als 600 t dieser Rohstoffe in seinem Leben. Rechnet man die Menge in ein Volumen um, entspricht das allein bei Sand und Kies pro Bundesbürger einer Säule mit einem Quadratmeter Grundfläche und fast 200 m Höhe [Quelle: Dipl.-Geologe Dr. Dietmar Meier, www.sand-abc.de].

Damit ist die Bundesrepublik Deutschland einer der größten Rohstoffverbraucher weltweit.
Die verwendeten Steine und Erden stammen zumeist aus heimischer Produktion.
Unsere Aufgabe ist es, diesen Bedarf regional zu decken.

Wie entstehen Kies und Sand überhaupt?

Jeder Stein, jeder Kiesel und jedes Körnchen Sand waren vor langer Zeit Bestandteil eines Gebirges. Durch Verwitterung – zum Beispiel wirken Regen, Sonne und Frost auf die Felswände ein – entstehen im Laufe einer sehr langen Zeit kleine Risse und Spalten, in die Wasser eindringt. Wenn dieses Wasser gefriert, sprengt es den Stein förmlich auf, so dass sich nach und nach mehr oder weniger große Gesteinsbrocken aus den Felswänden lösen. Diese rollen den Abhang hinunter, manche von ihnen zerbrechen dabei in kleinere Steine. Weitertransportiert wurden bzw. werden diese Steine dann entweder durch Gebirgsflüsse oder durch Gletscher.

Wie sind die mineralischen Rohstoffe, die ein Kieswerk abbaut, dorthin gekommen?

Viele der kleineren oder größeren Felsbrocken bzw. Steine, die durch Verwitterung aus den Gebirgsfelswänden herausgelöst wurden, fallen in Flüsse. Im Laufe von tausenden von Jahren schleift der Fluss die Steine ab, so dass sie immer kleiner, glatter und runder werden. Je nach Kraft der Strömung und Größe der Steine trägt der Fluss die Steine auch mit. Je breiter und langsamer ein Fluss in seinem Verlauf wird und je weniger Strömung bzw. Kraft er damit hat, desto kleiner werden auch die Steine im Flussbett: Es bleiben immer die liegen, die gerade zu schwer sind, als dass der Fluss sie mittransportieren könnte. Kurz vor der Mündung ins Meer kann der Fluss dann nur noch feinen Sand weiterschwemmen. 
An den Flussläufen entstehen entlang der Ufer so genannte „Terrassen“ aus mineralischen Rohstoffen, da sich die Flüsse im Laufe der Zeit immer tiefer in die Flussbetten hineingraben. Aus diesem Grund findet man Vorkommen mineralischer Rohstoffe zumeist in der Nähe von Flüssen. 
Aber auch die Gletscher haben große Mengen an Felsbrocken und Steinen transportiert: Unter den Gletschern lagen riesige Gesteinsmassen, die die  Gletscher mit- und vor sich her schoben bzw. schabten sie Felsen und Steine auch aus dem Untergrund heraus. So entstanden große Aufschüttungen von Kies und Sand, so genannte „Moränen“. Als die Gletscher schmolzen, nahm das Schmelzwasser auf seinem Weg zum Meer die Steine mit. Wo die Strömung langsamer wurde, blieben dann immer mehr Steine liegen.

Kann ein Kiesunternehmen einfach irgendwo Kies abbauen, wie es will?

Nein, das geht natürlich nicht. Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist in erster Linie abhängig von den lokalen Vorkommen. Denn nur dort, wo es diese Rohstoffe gibt, können sie auch gefördert werden. Diese Entnahme stellt zwar – zumindest vorübergehend – einen Eingriff in das Landschaftsbild und den Landschaftshaushalt dar. Um die Auswirkungen für Anwohner und Umwelt jedoch so gering wie möglich zu halten, unterliegt jedes Abbauvorhaben schon im Vorfeld einem umfassenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren und muss vor, während und nach dem Abbau strenge gesetzlichen Auflagen erfüllen.

Welche Auflagen müssen Unternehmen erfüllen, die Kies gewinnen wollen?

Jedes Abbauvorhaben muss schon vor Beginn der Förderung strenge Auflagen hinsichtlich der Voruntersuchungen erfüllen und ein umfangreiches und meist auch langwieriges öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung von verschiedenen Behörden und Interessensgruppen durchlaufen. So wird sichergestellt, dass der Abbau so schonend wie möglich geschieht und alle Abbauflächen im Anschluss adäquat renaturiert bzw. rekultiviert werden.
Die Auflagen berücksichtigen die Ansprüche und Vorgaben der verschiedenen beteiligten Akteure und Interessengruppen (wie z.B. Standortgemeinde, Bevölkerung oder Genehmigungsbehörde) und sind z.B.:

  • vorrangige Inanspruchnahme konfliktarmer Flächen
  • Unversehrtheit des Landschaftsbilds
  • Erhalt der Naherholungsräume
  • keine Beeinträchtigungen durch Transportverkehr und Emissionen
  • umfassende Sicherheitsleistungen
  • möglichst geringe Beeinträchtigungen der kommunalen Entwicklung
  • attraktive Nachnutzungsmöglichkeiten
  • regelmäßige Dokumentation des Abbaufortschritts, der Rekultivierung etc.

Wie läuft ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren für den Kiesabbau ab?

Die Planung und Genehmigung eines Abbauvorhabens durchläuft verschiedene Phasen:

  1. Planung und umfangreiche Voruntersuchungen
  2. (meist) Raumordnungsverfahren
  3. Antragstellung
  4. öffentlich-rechtliches Zulassungs-/Genehmigungsverfahren

Im Rahmen der Voruntersuchung muss der Vorhabenträger umfangreiche Analysen durchführen und die Ergebnisse zusammenstellen, so dass die Beurteilung hinsichtlich der Zulässigkeit bzw. Genehmigungsfähigkeit durch die Behörden möglich ist. Bereits in dieser Phase wird konzipiert, was mit den genutzten Flächen nach dem Abbau geschieht und wie sie bestmöglich renaturiert oder rekultiviert werden können.

Größere Vorhaben (über 10 Hektar Fläche) erfordern im Anschluss an diese Voruntersuchung die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, an dem Gemeinden, Landkreise, Regionalverbände, sonstige öffentliche Stellen und Naturschutzvereine sowie nicht zuletzt die Öffentlichkeit beteiligt sind. Ziel ist es, das Vorhaben bestmöglich mit der Landesentwicklungsplanung in Einklang zu bringen.
Das Raumordnungsverfahren dauert ca. eineinhalb bis zwei Jahre (oft auch deutlich länger) und ist die Basis für das nachfolgende öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren. Erst wenn die raumordnerische Beurteilung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen ist, kann der formelle Antrag gestellt werden und das Genehmigungsverfahren beginnt.

Wer ist an einem solchen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt?

In der Regel sind dies das antragstellende Unternehmen, die Gemarkungsgemeinde, die Genehmigungsbehörde (Landratsamt), die Forstbehörde, ggf. Grundstückseigentümer, in manchen Fällen verschiedene Naturschutzverbände und –organisationen sowie Planungsbüros.

Kann man als Bürger bzw. Anwohner bei einer geplanten Kiesgewinnung in der Umgebung eventuelle Bedenken bzw. ein Mitspracherecht geltend machen?

Ja, diese Möglichkeit besteht natürlich. Im ersten Schritt sollte jedoch der direkte Dialog mit dem antragstellenden Kiesabbauunternehmen erfolgen, denn eine frühzeitige und umfassende Information kann viele Bedenken bereits im Vorfeld ausräumen. Vor allem bei der Entscheidung über die Folgenutzung können die Bürger mitunter sogar einbezogen werden.

Ein Kiesabbauunternehmen, das an transparenter Kommunikation und einem guten Miteinander interessiert ist, wird bereits während des Planungsprozesses die Nähe zu den Anwohnern bzw. Bürgern suchen und sie proaktiv über das Abbauvorhaben, das Genehmigungsverfahren und die geplante Folgenutzung informieren.

Gibt es Zertifizierungen für Kiesabbau?

Für den Kiesabbau gibt es verschiedene Zertifizierungen und Gütesiegel. Die wichtigsten sind:

  • Zertifizierung durch den Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband für die jeweiligen Bundesländer, in unserem Fall Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband Baden-Württemberg e.V.
  • Zertifizierung durch den Überwachungs- und Zertifizierungsverein für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen e.V.

Was ist eigentlich „Mutterboden“?

Der Mutterboden ist wertvolle Lebensgrundlage für Tiere und Pflanzen und hat eine wichtige Funktion für den Wasserhaushalt und den Umweltschutz: Er filtert Niederschläge und Schadstoffe, gibt Wasser verzögert wieder ab und schließt Nährstoffe für die Vegetation auf.

Bei jedem Abbauvorhaben hat der Schutz des Mutterbodens besondere Priorität. Im Idealfall wird er schonend entfernt und gelagert, so dass er nach Ende des Abbaus wieder zurückgebracht oder an anderer Stelle wieder aufgebracht werden kann.

Können mineralische Rohstoffe recycelt werden?

Ja, mineralische Rohstoffe können sogar sehr gut recycelt werden: Heute werden sogar bis zu 90 % von Bauabfällen aus Abriss oder Umbau recycelt. Das heißt: Mineralische Rohstoffe, die einmal gewonnen wurden, sind nicht „verbraucht“, sondern können wiederverwendet werden. Dies verringert die notwendige Fördermenge und schont die natürlichen Ressourcen und die Umwelt.

Muss in allen Fällen nach der Kiesgewinnung renaturiert bzw. rekultiviert werden?

Ja. In jedem öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren eines Kiesabbauvorhabens ist die Konzeption der Flächennutzung nach Beendigung des Abbaus ein ganz wesentlicher Punkt. Hier werden seitens der Behörden an die Unternehmen strenge Anforderungen gestellt, die es zu erfüllen gilt: Die Flächen müssen mindestens in „gleicher Art und Güte“ wie vor der Kiesgewinnung renaturiert bzw. rekultiviert werden.

Diese Auflagen gilt es in jedem Fall einzuhalten. Die Anforderungen können jedoch auch von den Unternehmen freiwillig übertroffen werden, so dass im Idealfall sogar Flächen geschaffen werden, die an Qualität deutlich hinzugewonnen haben, z.B. Biotope für seltene Tiere und Pflanzen, forstwirtschaftliche Nutzflächen oder Naherholungsgebiete für Anwohner.

Sind ehemalige Abbauflächen nach der Kiesgewinnung nicht völlig unbrauchbar?

Nein, das sind sie nicht. Schon lange vor Beginn des Kiesabbaus wird festgelegt, wie die Flächen danach genutzt werden sollen. Hier gelten strenge Auflagen, die die Unternehmen zu erfüllen haben: Sie müssen die Flächen mindestens in „gleicher Art und Güte“ wiederherstellen und renaturieren bzw. rekultivieren. So können in manchen Fällen durch das Engagement der Unternehmen sogar Flächen entstehen, die an Qualität im Vergleich zum Zustand vor dem Abbau deutlich hinzugewonnen haben, so z.B. land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen, Biotope für seltene Tiere und Pflanzen oder Naherholungsgebiete für Anwohner.

Was ist der Unterschied zwischen Renaturierung und Rekultivierung?

Unter Renaturierung versteht man die Rückführung von Nutzflächen (z.B. begradigte Flüsse, Eisenbahnstrecken, landwirtschaftliche Flächen, Abbaustätten mineralischer Rohstoffe) in einen naturnahen Lebensraum. In der Regel werden die Flächen ihrer natürlichen Entwicklung überlassen: Die Natur erobert sich ihr Terrain zurück.

Rekultivierung bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen durch bestimmte gestalterische Maßnahmen. Das Ergebnis der Rekultivierung können landwirtschaftliche Nutzflächen, Wälder oder auch Naherholungsgebiete sein.

Welche Auflagen gelten für die Renaturierung/Rekultivierung?

Für die Renaturierung bzw. Rekultivierung von Abbaustätten gelten strenge gesetzliche Auflagen.
Bereits lange vor dem Beginn der Förderung mineralischer Rohstoffe wird vom fördernden Unternehmen konzipiert und vorgeschlagen, wie die Flächen nach dem Abbau rekultiviert werden sollen. Dies ist ein wichtiger und entscheidender Aspekt im gesamten öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren. Hauptauflage für die Renaturierung bzw. Rekultivierung ist, dass die genutzten Flächen nach Beendigung des Abbaus in Landschaften mindestens „gleicher Art und Güte“ zurückgeführt werden müssen. Im Rahmen der Planung wird ein realistisches Bild dieses Standorts „gleicher Art und Güte“ entwickelt. Im Falle eines Waldes kann das z.B. ein naturnaher Mischwald oder ein Wald mit besonderer Ausgestaltung für die Erholung sein.

Im Rahmen des Abbauantrags wird dieses Leitbild in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten zuständigen Behörden auf seine Realisierbarkeit hin geprüft und abgestimmt.

Wie läuft eine Renaturierung/Rekultivierung in der Praxis eigentlich ab?

Dies ist von Projekt zu Projekt völlig unterschiedlich und hängt sehr stark von der jeweiligen Folgenutzung der jeweiligen Flächen ab. So wird eine forstwirtschaftliche Nutzfläche natürlich ganz anders angelegt als z.B. ein Baggersee für die Naherholung. Je nachdem wird die Landschaft evtl. durch Aufschüttung oder Einebnung gestaltet, es werden Grünflächen angelegt oder Wälder aufgeforstet. In die jeweiligen Maßnahmen sind die Behörden immer eng eingebunden.

Wird eine übermäßige zeitliche Verzögerung zwischen Kiesabbau und Rekultivierung kompensiert?

Ja, für den Fall eines sehr langen Zeitraums zwischen dem Eingriff in das Abbaugebiet und der vollständigen Renaturierung/Rekultivierung der betroffenen Abbaufläche („time lag“) werden vorhabenabhängig zusätzliche forst- und/oder naturschutzfachliche Maßnahmen als Kompensation für die lange Störung des Naturhaushaltes vorgeschrieben. Das können z.B. bei einem Kiesabbau auf einem Waldgrundstück Ersatzaufforstungen an anderer Stelle sein oder das Anlegen von so genannten Wanderbiotopen als Lebensraum für geschützte, bedrohte Arten schon während der Abbauphase.
Der erforderliche Ausgleich für den üblicherweise zulässigen Zeitraum zwischen Abbaubeginn und Abschluss der Rekultivierung erfolgt über verbindlich festgelegte Minimierungs-, Ausgleichs- und ggf. Ersatzmaßnahmen.

Wird der Rekultivierungserfolg kontrolliert?

Ja, in aktuellen Genehmigungen ist ein so genanntes Monitoring vorgeschrieben. Hierbei wird der Fortschritt und Erfolg von Rekultivierungsmaßnahmen in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Sollte kein gutes Ergebnis erzielt werden, kann in Folge des Monitorings gegengesteuert werden. Ein Monitoring dient aber auch der Überprüfung der Einhaltung anderer Umweltstandards. Hierzu gehört beispielsweise häufig auch die Kontrolle der Grundwasserqualität.